Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeines
1.1 Das Hebammenteam Innsbruck hat ihren Sitz in den Räumlichkeiten des Familienzentrum
Innsbruck, in der Amberggasse 1, 6020 Innsbruck. Alle tätigen Hebammen des
Hebammenteam Innsbruck sind freiberuflich tätig und im Hebammenregister des
österreichischen Hebammengremiums eingetragen.
1.2 Mit gegenständlichen AGB wird der Behandlungsvertrag zwischen der Hebamme und der
Schwangeren/Gebärenden/Wöchnerin (im weiteren als „Klientin“ bezeichnet) im Sinne
eines freien Dienstvertrages geregelt. - Vertragsabschluss
2.1 Der Behandlungsvertrag zwischen der Hebamme und der Klientin kommt nach erfolgtem
Erstgespräch und Unterzeichnung des Behandlungsvertrages und des vereinbarten
Leistungskatalogs zu Stande.
2.2 Die Hebamme ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen
abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis mit der Klientin
nicht erwartet werden kann. - Vertragsgegenstand
3.1 Der genaue Leistungsinhalt ergibt sich aus dem zwischen der Hebamme und der Klientin
vereinbarten Leistungskatalog. Die Hebamme ist bei der Leistungserbringung
grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden, wobei die Leistungserbringungen
in der Schwangerschaft im Familienzentrum Innsbruck und die Leistungserbringungen im
Wochenbett in den häufigsten Fällen am Wohnsitz der Klientin erfolgen. - Mitwirkungspflichten der Klientin
4.1 Die Klientin ist verpflichtet, der Hebamme wahrheitsgemäße Angaben über Umstände
mitzuteilen, welche aus Sicht der Hebamme für die ordnungsgemäße Wahrung des Wohls
und der Gesundheit der Klientin, sowie der Neugeborenen notwendig sind. Die Hebamme
muss alle für ihre Tätigkeit wesentlichen Informationen von der Klientin mitgeteilt
bekommen, allen voran über gesundheitliche Beschwerden und Beeinträchtigung.
4.2 Die Klientin hat der Hebamme im Rahmen der Aufnahme der Erstanamnese und allen
darauffolgenden Anamnesen alle nötigen Informationen zu erteilen.
4.3 Die Klientin verpflichtet sich der Hebamme allfällige Änderungen über ihre Personendaten
oder Wohnsitz zeitgerecht bekannt zu geben.
4.4 Hinsichtlich der anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen und Geheimnisse ist die
Hebamme gemäß § 7 des Hebammengesetzes (HebG) zur Verschwiegenheit verpflichtet.
4.5 Die Kontaktaufnahme nach der Geburt zur vereinbarten Wochenbettbetreuung erfolgt per
SMS oder per E-Mail. Sollte die Hebamme nicht erreichbar sein, ist die Klientin dazu
verpflichtet, sich an die genannte Vertretungshebamme oder an eine Hebamme des
Hebammenteam Innsbruck zu wenden.
4.6 Die Hebamme kann vom Behandlungsvertrag zurücktreten, wenn die Klientin ihre
Mitwirkungspflicht verletzt. - Termine
5.1 Die jeweiligen Termine werden mit der Klientin einzeln vereinbart, wobei vereinbarte
Termine wahrzunehmen sind.
5.2 Sollte ein Termin aus wichtigem Grunde nicht wahrgenommen werden können, so ist dies
mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Hebamme schriftlich oder
telefonisch mitzuteilen.
5.3 Wird der Termin nicht in oben angeführter Frist abgesagt oder unentschuldigt überhaupt
nicht wahrgenommen, so hat die Klientin der Hebamme eine Stornogebühr in der Höhe von
50€ pro ausgefallener Behandlungsstunde zu bezahlen. Diese Kosten werden von der
Krankenkasse nicht rückvergütet. - Vertretung
6.1 Die Hebamme erbringt die Leistungen im Wesentlichen selbst. Sie kann sich jedoch von
einer anderen Hebamme des Hebammenteam Innsbruck vertreten lassen.
6.2 Für die Betreuung im Wochenbett gibt es für das Wochenende (9-17 Uhr) einen
Bereitschaftsdienst. Die Information, welche Hebamme den Bereitschaftsdienst hat, ist auf
der Homepage https://hebammenteam-innsbruck.at/ zu finden.
6.3 Auch die Verweisung an ein Krankenhaus gilt als professionelle Weiterversorgung. - Dienstverhinderung
7.1 Bei längerer Abwesenheit der Hebamme (Urlaub, Krankheit) sorgt die Hebamme für eine
Vertretung durch eine andere Hebamme des Hebammenteam Innsbruck. Die Hebamme
gibt das der Klientin bei geplanter Abwesenheit unverzüglich bekannt. - Kosten
8.1 Die Hebamme rechnet ihre erbrachten Leistungen je nach vereinbartem Leistungskatalog
ab.
8.2 Unterbleibt die Leistung ohne das Verschulden der Hebamme, obwohl sie zur Erbringung
bereit war, so gebührt der Hebamme eine Vergütung gemäß Punkt 5.3.
8.3 Die Kosten werden der Klientin mit der Aushändigung der Preisliste zur Kenntnis gebracht.
Diese verstehen sich als Nettobeträge. - Zahlungsbedingungen
9.1 Die Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart. Ohne Vereinbarung wird eine
Gesamtrechnung nach Beendigung der Zusammenarbeit gestellt. - Zahlungsverzug
10.1 Im Fall des Zahlungsverzugs schuldet die Klientin der Hebamme Verzugszinsen in
gesetzlicher Höhe von derzeit 4%.
10.2 Die Hebamme ist berechtigt für jede Mahnung zusätzlich Mahnspesen in der Höhe von 10€
in Rechnung zu stellen. - Vertragsauflösung
11.1 Beide Vertragsparteien sind berechtigt ohne Angabe von Gründen jederzeit und mit
sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung vom Behandlungsvertrag zurückzutreten.
11.2 Die Hebamme darf die vertragliche Beziehung zur Klientin jedenfalls einseitig ohne
Angaben von Gründen beenden bzw. vom Behandlungsvertrag zurücktreten, dies unter
Berücksichtigung der entsprechenden Schutz- und Sorgfaltspflichten, wobei aber die
Hebamme nicht verpflichtet ist, die Klientin bei der Fürsorge für einen anderweitigen
Hebammenbeistand zu unterstützen.
11.3 Die Hebamme ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn insbesondere die Klientin
Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese oder Diagnose
unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder aber Therapiemaßnahmen vereitelt.
11.4 Jedenfalls bleibt der Kostenanspruch der Hebamme, für die bis zur Vertragsauflösung
erbrachten Leistungen, erhalten. - Vertragsänderungen
12.1 Vertragsänderungen können ausschließlich nur schriftlich erfolgen. - Schweigepflicht/Datenschutz
13.1 Hebammen unterliegen laut §7 HebG der Schweigepflicht. Alle Daten der Klientin, die für
die Betreuung und Behandlung notwendig sind, werden nur an Dritte weitergegeben, wenn
die Klientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht.
13.2 Daten werden in elektronischer und nicht-elektronischer Form gespeichert und lt. HebG
mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt. Gemäß Artikel 13-15 DSGVO besteht für die
Hebamme die Verpflichtung, eine Übersicht über die im Verfahrensverzeichnis genannten
Angaben sowie über zugriffsberechtigte Personen und Institutionen zur Verfügung zu
stellen.
13.3 Auf Antrag kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten
erteilt werden. Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht der Klientin eine
Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde zu.
13.4 Die Datenschutzerklärung finden Sie auf der Homepage des Hebammenteam Innsbruck
unter: https://hebammenteam-innsbruck.at/datenschutz
13.5 Die elektronische Kommunikation (SMS, Whatsapp, Signal …) kann Sicherheitslücken
aufweisen, da ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter nicht möglich ist.
Eine Kommunikation mittels SMS wird zwischen Hebamme und Klientin daher
ausschließlich für Terminvereinbarungen oder -verschiebungen vereinbart. - Gerichtsstand
14.1 Für allfällige Streitigkeiten aus gegenständlichen Behandlungsvertrag wird die
ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Innsbruck vereinbart. - Schlussbestimmungen
15.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder ungültig werden, so wird
dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsvorschriften nicht berührt.
15.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, anstelle der nicht rechtswirksamen
Bestimmungen unverzüglich eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck
der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt, somit was die Vertragsparteien
gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung
bedacht hätten.
15.3 Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus diesem
Vertrag
15.4 Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nachstehende Rechtsquellen in nachstehender
Reihenfolge:
a) Bestimmungen im Hebammengesetz (HebG)
b) Bestimmungen im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzesbuch (ABGB