Kursvertrag

1 Allgemeines

Das Hebammenteam Innsbruck hat ihren Sitz in 6020 Innsbruck, Amberggasse 1. Die hier tätigen Hebammen sind alle freiberuflich tätig und im Hebammenregister des österreichischen Hebammengremiums eingetragen. Mit gegenständlichem Vertrag für Kurse wird die Rechtbeziehung zwischen der Hebamme (im weiteren als „Kursleiterin“ bezeichnet) und der Kursteilnehmerin (im weiteren als „Kundin“ bezeichnet) im Sinne eines Werkvertrages geregelt.

2 Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen der Kursleiterin und der Kundin kommt nach erfolgter Anmeldung und schriftlicher Bestätigung des Kurses durch Das Hebammenteam Innsbruck zu Stande.

3 Vertragsgegenstand

Der genaue Leistungsinhalt ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung, die auf der Homepage des Hebammenteam Innsbruck zu finden ist: https://hebammenteam-innsbruck.at

4 Zahlungsbedingungen

Die Zahlung der Kursgebühr erfolgt im Voraus nach Erhalt der Rechnung, nämlich durch Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto der Kursleiterin. Vor Zahlung der Kursgebühr ist die Kundin nicht berechtigt am Kurs selbst teilzunehmen. Sollte die Kundin wegen Nichtzahlung der Kursgebühr nicht am Kurs teilnehmen können, lässt dies den Entgeltanspruch in voller Höhe unberührt.

5 Stornobedingungen

Abmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn: Kostenlos

Abmeldung bis 1 Woche vor Kursbeginn: 50% der Kurskosten

Abmeldung innerhalb 1 Woche vor Kursbeginn: 100% der Kurskosten

Im Falle eines Zahlungsverzugs schuldet die Kundin der Kursleiterin Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von derzeit 4%. Die Kursleiterin ist berechtigt für jede Mahnung Mahnspesen in der Höhe von 10,00 Euro in Rechnung zu stellen.

Das Hebammenteam Innsbruck behält sich zudem vor, Kurse wegen zu geringer Teilnehmerzahl kurzfristig abzusagen. Weiters können Kurse aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Pandemie-Beschränkungen) ausgesetzt, abgesagt oder online durchgeführt werden.

6 Vertragsänderungen

Vertragsänderungen können ausschließlich schriftlich erfolgen.

7 Datenschutz

Hebammen unterliegen laut HebG der Schweigepflicht. Alle Daten der Kundin, die für die Betreuung und Behandlung notwendig sind, werden nur an Dritte weitergegeben, wenn die Kundin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht. Daten werden in elektronischer und nicht-elektronischer Form gespeichert und lt. HebG mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt. Gemäß Artikel 13-15 DSGVO besteht für die Hebamme die Verpflichtung eine Übersicht über die im Verfahrensverzeichnis genannten Angaben sowie über zugriffsberechtigte Personen und Institutionen zur Verfügung zu stellen. Auf Antrag kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten erteilt werden. Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht der Kundin eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde zu.

8 Gerichtsstand

Für allfällige Streitigkeiten aus gegenständlichem Vertrag wird ausschließlich die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Innsbruck vereinbart.

9 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsvorschriften nicht berührt.

Die gegenständlichen Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien ergeben sich aus diesem Vertrag. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten die Bestimmungen des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) als Quelle.

Das Hebammenteam Innsbruck

Amberggasse 1

A-6020 Innsbruck

www.hebammenteam-innsbruck.at